Ihr Weg zum Arzt

Allgemeine Geschäftsbedingungen der DocCab – Dialyse Service AG für Patienten

Die Anmeldung für eine Beförderung durch den DocCab-Transport-Service kann per Telefon, E-Mail, Telefax oder über das DocCab-Internetportal für Patienten erfolgen. Sie stellt eine verbindliche Bestellung dar. Dies gilt auch, wenn Sie Ihren behandelnden Arzt mit der Bestellung bei DocCab beauftragt haben.

Erfolgt die Anmeldung zum DocCab-Transport-Service nicht durch den Patienten direkt, sondern über die behandelnde Praxis/den Leistungserbringer , ermächtigt der Patient zuvor die behandelnde Praxis/den Leistungserbringer schriftlich durch Unterzeichnung der, durch Doccab zur Verfügung gestellten, Patientenerklärung zur Übermittlung der erforderlichen Daten.

Mit der Bestätigung Ihrer Anfrage durch DocCab kommt ein Beförderungsvertrag zustande, dem die vorliegenden Geschäftsbedingungen zugrunde liegen.

Ein Anspruch auf Beförderung besteht erst nach der Bestätigung Ihrer Anmeldung durch DocCab.

Die Buchung einer Rückfahrt ist optional möglich. Der Patient verpflichtet sich vor der Buchungsanfrage die ungefähre Rückfahrzeit mit dem Leistungserbringer abzuklären und eventuelle Verzögerungen schnellstmöglich an DocCab zu melden.

Die Buchung einer mitfahrenden Begleitperson ist optional möglich. Sie muss bei Buchungsanfrage gesondert angeben werden. Für die Mitfahrende Begleitperson entstehen dem Patienten keine zusätzlichen Kosten.

Die Begleitung/Hilfestellung durch einen Doccab-Mitarbeiter/-in ist optional möglich. Sie muss bei der Buchungsanfrage gesondert angegeben werden. Für die Begleitung/Hilfestellung durch einen DocCab-Mitarbeiter/-in entstehen dem Patienten keine zusätzlichen Kosten.

Für die Anmeldung eines Fahrtwunsches, unabhängig davon, ob die Anfrage über Telefon, E-Mail, Telefax oder über das DocCab-Internetportal für Patienten erfolgt, übermittelt der Patient folgende Daten an Doccab:

1.Name,Vorname, vollständigeAdresse

2.Telefonnummer, ggf. Fax und/oder eMail–Adresse

3.Daten zur Krankenversicherung

Für die Gewährleistung einer termingerechten Beförderung durch DocCab zur Praxis/zum Leistungserbringer ist eine Voranmeldung von mindestens 24 Stunden erforderlich. Anfragen, die nicht innerhalb dieser Frist eingehen, können nur in Ausnahmefällen übernommen werden.

Die, für die Anmeldung bzw. Ausführung des Beförderungsauftrages notwendigen persönlichen Daten werden von DocCab elektronisch verarbeitet. Mit der Speicherung und elektronischen Weiterverarbeitung der Daten erklären Sie sich mit der Anmeldung einverstanden. DocCab ist berechtigt, soweit dies zur Bearbeitung bzw. Abrechnung des Beförderungsauftrages notwendig ist, die notwendigen persönlichen Daten an die verantwortlichen Praxen/Leistungserbringer, Apotheken oder andere Einrichtungen des Gesundheitswesens, sowie die zuständigen Kostenträger weiterzugeben. Mit der notwendigen Weitergabe Ihrer persönlichen Daten zur Bearbeitung Ihres Auftrages erklären Sie sich mit der Anmeldung bei DocCab einverstanden.

Der Patient hat keinen Anspruch zur Beförderung auf direktem/kürzestem Weg. DocCab verpflichtet sich, unter Berücksichtigung der notwendigen Zeitplanung, sowie der Wetter– und Verkehrsbedingungen die Beförderung des Patienten bestmöglich auszuführen und die Beförderungsdauer niedrig zu halten.

Für Verzögerungen, die im Zusammenhang mit der Patientenbeförderung auftreten, haftet DocCab weder gegenüber dem beförderten Patienten, noch gegenüber der behandelnden Praxis/dem Leistungserbringer.

DocCab und/oder ihre Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur im Falle grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens. Für fahrlässige Pflichtverletzung haftet DocCab nur insoweit, als es sich bei dem Schaden um typischerweise unvorhersehbare Schäden handelt und die Pflichtverletzung solche Vertragspflichten betreffen, die für die Erreichung der vereinbarten Vertragszeit von wesentlicher Bedeutung sind.

Davon unberührt bleibt die Haftung für Schäden am Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von DocCab, ihren Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen beruht, ebenso wie eine Haftung von DocCab bei arglistigem Verhalten.

Die Auftragsvergütung, die der beförderte Patient an DocCab zu entrichten hat, ist wie folgt geregelt:

Für eine einfache Fahrt im Einzugsgebiet des lokal ansässigen Patienten wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 5,00 EUR erhoben

Die Vergütungspauschale ist vor Fahrtantritt an DocCab zu entrichten

Eine Begleitperson fährt auf Wunsch kostenfrei mit

Eine Begleitung/Hilfestellung durch einen Doccab-Mitarbeiter/-in ist auf Wunsch möglich und kostenfrei

Für eine optionale Rückfahrt wird eine Vergütungspauschale in gleicher Höhe wie für die Hinfahrt erhoben – sie wird nicht verbilligt angeboten

Fahrten außerhalb des Einzugsgebietes bedürfen einer vorherigen Abstimmung der Vergütungspauschale zwischen dem Patienten und DocCab

Sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Krankenfahrt zu Lasten der Krankenkasse gegeben, ist DocCab ermächtigt, die Verhandlungen mit dem Kostenträger im Namen des Patienten zu übernehmen. DocCab übernimmt hierbei keine Gewähr für das Bestehen eines Erstattungsanspruches an die Krankenkasse des Patienten oder den zuständigen Kostenträgern gegenüber.



Saarbrücken
Stand 01.08.2009

Hier können Sie unsere AGB herunterladen und ausdrucken (PDF-Format).



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